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ABL Aachener Bürger Liste

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Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen, die sich zusammengeschlossen haben, um eine aktive Mitwirkung der Bevölkerung an der Entwicklung und Gestaltung unserer Stadt Aachen zu erreichen.

oder Förderer bei der Aachener Bürger Liste

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Ihre Aktivitäten sind gefragt.

Haben Sie teil an der Entwicklung und Gestaltung unserer Stadt Aachen. Helfen Sie dabei, die Ziele mit umzusetzen. Der Bürgerwille soll gestärkt, seine Umsetzung gefördert werden. Wir streben beispielsweise die Einrichtung eines regelmäßigen Bürgerforums unter Beteiligung der Bürgerinitiativen und der im Rat vertretenen Parteien an. Wie nötig dies ist zeigen nicht zuletzt, die mehr und mehr werdenden Bürgerinitiativen im Lande, die sich einer bürgerfremden, von Skandalen und Korruptionsaffären gekrönten Politik widersetzen.

Handeln Sie, werden Sie aktives Mitglied.

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Helfen Sie finanziell, werden sie Förderer und engagieren sich auf diese Weise.

Hier können Sie sich über unser Wahlprogramm und unsere Satzung informieren.

Wie sehen die gesetzlichen Grundlagen in der Kommunalpolitik aus?

Nach der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen sind alle kreisfreien Städte und somit auch Aachen verpflichtet, ihr Stadtgebiet in Bezirke einzuteilen.

Aachen ist in sieben Stadtbezirke aufgeteilt, Aachen-Mitte, Brand, Eilendorf,Haaren, Kornelimünster/Wahlheim, Laurensberg und Richterich.

Für jeden Bezirk wird alle fünf Jahre eine Bezirksvertretung gewählt. Die Bezirksvertretung wählt aus ihrer Mitte die/den Bezirksvorsteher/-in. Die Bezirksvertretungen vertreten die Interessen ihrer Stadtbezirke und der zugehörigen Stadtteile gegenüber dem Stadtrat. Die Bezirksvertretungen entscheiden (soweit nicht der Rat ausschließlich zuständig ist) in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den jeweiligen Stadtbezirk hinausgeht. So entscheiden die Bezirksvertretungen beispielsweise über die Unterhaltung und die Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen und öffentlichen Einrichtungen, wie Sportplätze, Kindertagesstätten und Friedhöfe. Außerdem sind die Bezirksvertretungen in allen wichtigen Angelegenheiten, die ihren Stadtbezirk berühren, zu hören und können zu allen, den Stadtbezirk betreffenden Angelegenheiten Vorschläge machen und Anregungen geben. In der Hauptsatzung der Stadt Aachen hat der Rat die Entscheidungs- und Mitwirkungsrechte der Bezirksvertretungen näher ausgeführt. Die Hauptsatzung regelt auch, welche Stadtteile zu welchem Stadtbezirk gehören.

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Unsere herrliche Heimatstadt Aachen, hat eine ehrliche, an den Interessen der Bürger-innen und Bürger orientierte Politik verdient.

Deshalb engagieren wir uns und setzen die Interessen und Bedürfnisse der Aachener Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt unseres politischen Denken und Handelns.

Wir laden Sie ein mit aktiv zu werden. Treffen Sie sich mit engagierten, netten Aachener Bürgern. Machen Sie mit.

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