Antrag der ABL vom 9.2.2005
JOSEF GOSTEN
Bezirksvertreter der ABL in der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim
Josef Gosten . Heidchen 31 . 52076 Aachen . Tel. / Fax: 02408-8650
Bezirksvorsteher
StBez. Kornelimünster/Walheim
Herrn Eberhard Büchel
Prämienstraße 56
52076 Aachen
Aachen, den 09.Februar 2005
Sehr geehrter Herr Büchel,
für die Aachener-Bürger-Liste (ABL) stelle ich den nachstehenden
Antrag, mit der Bitte, ihn für die Tagesordnung der nächsten Sitzung
der Bezirksvertretung
Kornelimünster/Walheim vorzusehen.
Auf § 3 Absatz 2 der Geschäftsordnung für Rat und Bezirksvertretungen
nehme ich Bezug.
ANTRAG:
Förderung von Vereinen und Nutzung von stadteigenen Liegenschaften nach
den Grundsätzen des nachstehenden Fördermodells 2005
hier: Liegenschaft "ehemaliger Bahnhof Walheim", Vennbahnstrasse
10,
52076 Aachen, durch örtliche Vereine
BESCHLUßVORSCHLAG 1:
Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim beauftragt die Verwaltung,
die zwischen den Vereinen
1. St. Sebastianus Schützenbruderschaft Walheim 1661 e.V.,
2. Trommler- und Pfeiferkorps "Edelweiß" Walheim,
3. Erste Walheimer Karnevalsgesellschaft 1973 e.V.
und der Stadt Aachen bestehenden Mietverträge für die Nutzung von
Räumlichkeiten des ehemaligen Bahnhofs Walheim, Vennbahnstrasse 10, 52076
Aachen, auf die Anwendung der Möglichkeiten des Fördermodells 2005
zu überprüfen und wenn möglich, neu abzuschließen.
Anmerkung:
Aus wirtschaftlichen Gründen -beiderseits- müssen manche getroffenen
vertraglichen Regelungen zwischen den Vereinen und der Stadt Aachen neu formuliert
werden. Um die Stadtausgaben für die Liegenschaften der Vereine zu reduzieren,
sollen die Vereine mehr in die Pflicht genommen werden.
Als Gegenleistung sollen die Mieten für die stadteigenen Liegenschaften
zu Gunsten der Vereine erheblich gesenkt oder ganz erlassen werden und pauschale
Zuschüsse für die Instandhaltung zugesagt werden.
Auf der Grundlage dieses Leitgedankens wird vorgeschlagen, nachstehendes neues
"FÖRDERMODELL 2005 FÜR DIE VEREINE"
zu Grunde zu legen.
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FÖRDERMODELL 2005 FÜR DIE VEREINE
Die Förderung der Vereine auf den verschiedenen Gebieten wie Sport, Kultur,
Brauchtum, Soziales, Jugend usw. gehört zu den freiwilligen Aufgaben
der Gemeinden.
Diese Aufgaben leiden unter der gegenwärtigen Finanzkrise besonders, da - außer bei den Ausgaben der allgemeinen Verwaltung insbesondere den Personalausgaben - praktisch nur bei den freiwilligen Aufgaben Einsparungsmöglichkeiten gesucht werden können.
Es dürfte sehr problematisch sein, wie zum Teil vorgeschlagen, einfach durch Abschluss von vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt und dem jeweiligen Verein aus den freiwilligen Aufgaben eine Förderverpflichtung der Stadt zu machen, die Kürzungen verhindern.
Möglicherweise sind solche Verträge jedoch leichter anzuerkennen, wenn sie materiell zu berechnende Gegenleistungen enthalten.
Daher schlage ich folgendes vor:
Zwischen der Stadt und den Vereinen sollen neue Verträge
abgeschlossen werden. Dabei sollte den Vereinen die Unterhaltung der von ihnen
genutzten städtischen Liegenschaften, technischen und baulichen Anlagen
in weit höheren Maße in eigene Regie übertragen werden.
Als Gegenleistung sollten die Mieten gesenkt oder erlassen und pauschale Zuschüsse
für die Unterhaltung zugesagt werden.
Für die Vereine besteht bei einer solchen Regelung der weitere Vorteil, dass sie notwendige Maßnahmen schneller, in eigener Planung und Kostenverantwortung und unter Umständen auch kosteneffizienter (Eigenleistungen) durchführen können.
Auch mittels Gewährung eines verlorenen Kostenzuschusses können die Leistungen der Vereine ordnungsgemäß erfüllt werden.
Aachen, den 09.02.2005
Mit vorzüglicher Hochachtung
gez. :Josef Gosten
Bezirksvertreter
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Begründung
anhand des folgenden Beispiels:
Zwischen der St. Schützenbruderschaft Walheim und der Stadt
Aachen wurde am 18.12.1997 ein Mietvertrag für die Nutzung der Güterhalle
des ehemaligen Bahnhofs Walheim, Vennbahnstrasse 10, für 20 Jahre abgeschlossen.
Da seitens der Schützenbruderschaft zum Zeitpunkt der Übernahme
umfangreiche Aus-, und Umbau- und Instandsetzungsarbeiten am Objekt zur Nutzung
als Schützenhalle geleistet werden mussten, konnte die Stadt Aachen im
Wege des Ausgleichs als Gegenleistung zur Abgeltung der geleisteten Arbeiten
in Eigenleistung das Mietobjekt (Nutzfläche 170 qm) für acht Jahre
mietfrei (außer Betriebskosten) der Bruderschaft überlassen.
Laut Mietvertrag endet die Mietbefreiung zum 31.10.2005. Somit wären
ab dem 01.11.2005 eine Miete und die Betriebskosten zu zahlen.
Die laufende monatliche Liquiditätsbelastung durch die Zahlung einer
Miete in Geld für eine Nutzfläche von 170 qm ab dem 01.11.2005 bedeutet
für die Schützenbruderschaft eine spürbare Härte. Tragbarer
wäre die Belastung, wenn die Schützen die notwendigen Instandhaltungs-,
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Zukunft in eigener Zuständigkeit
und damit zu großen Teilen in Eigen- und Sachleistung übernehmen
könnten. Daraus hätte auch die Stadt einen Vorteil, den sie durch
den Mieterlaß honorieren könnte. Gleiches gilt auch für die
anderen Vereine, die ihre Miete heute auch schon unter Schwierigkeiten aufbringen.
Die Bruderschaft widmet sich im Besonderen der Jugendpflege
und der Pflege, Förderung und Durchführung des Schießsports
sowie der Brauchtumspflege. Gleichartige kulturelle Aktivitäten, wie
z. B. Die Pflege des Brauchtums, Jugendarbeit pp. werden von den anderen Vereinen
wahrgenommen. Die Erhaltung der traditionellen Vereine erfordert es, neue
Wege der Förderung zu entwickeln.
Die hiermit vorgeschlagene Lösung für die oben genannten drei Vereine
könnte als Pilotprojekt für die Vereinsförderung des gesamten
Stadtgebiets angesehen werden.
Alternativvorschlag:
Sollte die Verwaltung aus Termingründen dem Beschlussvorschlag 1 (sh.Seite
1) in Kürze nicht Folge leisten können, wird dringend vorgeschlagen,
als erstes die Angelegenheit der St. Sebastianus Schützenbruderschaft
Walheim 1661 e.V. zu behandeln und gemäß folgenden Beschlussvorschlag
2 zu verfahren.
BESCHLUSSVORSCHLAG 2 :
Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim beauftragt die Verwaltung,
den zwischen dem Verein " St. Sebastianus Schützenbruderschaft
Walheim 1661 e.V." und der Stadt Aachen am 18.12.1997 abgeschlossenen
Mietvertrag für die Nutzung der Güterhalle des ehemaligen Bahnhofs
Walheim, Vennbahnstrasse 10, 52076 Aachen, zu überprüfen und ihn
auf die gegenwärtige finanzielle Lage und auf Bedürfnisse der Schützenbruderschaft
anzugleichen und eine Mietbefreiung - wie bisher - bis auf weiteres zu gewähren.
Mit freundlichen Grüßen
(Josef Gosten)
Bezirksvertreter
D:\datafw\Aachener Bürger Liste\Walheimer Vereine\Schützenbruderschaft
Walheim 2.doc