Antrag der ABL vom 9.2.2005

FENSTER SCHLIESSENAachener Bürger Liste


JOSEF GOSTEN
Bezirksvertreter der ABL in der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim

Josef Gosten . Heidchen 31 . 52076 Aachen . Tel. / Fax: 02408-8650

Bezirksvorsteher
StBez. Kornelimünster/Walheim
Herrn Eberhard Büchel
Prämienstraße 56
52076 Aachen


Aachen, den 09.Februar 2005

Sehr geehrter Herr Büchel,
für die Aachener-Bürger-Liste (ABL) stelle ich den nachstehenden Antrag, mit der Bitte, ihn für die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung
Kornelimünster/Walheim vorzusehen.
Auf § 3 Absatz 2 der Geschäftsordnung für Rat und Bezirksvertretungen nehme ich Bezug.

ANTRAG:
Förderung von Vereinen und Nutzung von stadteigenen Liegenschaften nach den Grundsätzen des nachstehenden Fördermodells 2005
hier: Liegenschaft "ehemaliger Bahnhof Walheim", Vennbahnstrasse 10,
52076 Aachen, durch örtliche Vereine

BESCHLUßVORSCHLAG 1:
Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim beauftragt die Verwaltung,
die zwischen den Vereinen
1. St. Sebastianus Schützenbruderschaft Walheim 1661 e.V.,
2. Trommler- und Pfeiferkorps "Edelweiß" Walheim,
3. Erste Walheimer Karnevalsgesellschaft 1973 e.V.
und der Stadt Aachen bestehenden Mietverträge für die Nutzung von Räumlichkeiten des ehemaligen Bahnhofs Walheim, Vennbahnstrasse 10, 52076 Aachen, auf die Anwendung der Möglichkeiten des Fördermodells 2005 zu überprüfen und wenn möglich, neu abzuschließen.
Anmerkung:
Aus wirtschaftlichen Gründen -beiderseits- müssen manche getroffenen vertraglichen Regelungen zwischen den Vereinen und der Stadt Aachen neu formuliert werden. Um die Stadtausgaben für die Liegenschaften der Vereine zu reduzieren, sollen die Vereine mehr in die Pflicht genommen werden.
Als Gegenleistung sollen die Mieten für die stadteigenen Liegenschaften zu Gunsten der Vereine erheblich gesenkt oder ganz erlassen werden und pauschale Zuschüsse für die Instandhaltung zugesagt werden.

Auf der Grundlage dieses Leitgedankens wird vorgeschlagen, nachstehendes neues

"FÖRDERMODELL 2005 FÜR DIE VEREINE"

zu Grunde zu legen.
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FÖRDERMODELL 2005 FÜR DIE VEREINE


Die Förderung der Vereine auf den verschiedenen Gebieten wie Sport, Kultur, Brauchtum, Soziales, Jugend usw. gehört zu den freiwilligen Aufgaben der Gemeinden.

Diese Aufgaben leiden unter der gegenwärtigen Finanzkrise besonders, da - außer bei den Ausgaben der allgemeinen Verwaltung insbesondere den Personalausgaben - praktisch nur bei den freiwilligen Aufgaben Einsparungsmöglichkeiten gesucht werden können.

Es dürfte sehr problematisch sein, wie zum Teil vorgeschlagen, einfach durch Abschluss von vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt und dem jeweiligen Verein aus den freiwilligen Aufgaben eine Förderverpflichtung der Stadt zu machen, die Kürzungen verhindern.

Möglicherweise sind solche Verträge jedoch leichter anzuerkennen, wenn sie materiell zu berechnende Gegenleistungen enthalten.

Daher schlage ich folgendes vor:

Zwischen der Stadt und den Vereinen sollen neue Verträge abgeschlossen werden. Dabei sollte den Vereinen die Unterhaltung der von ihnen genutzten städtischen Liegenschaften, technischen und baulichen Anlagen in weit höheren Maße in eigene Regie übertragen werden.
Als Gegenleistung sollten die Mieten gesenkt oder erlassen und pauschale Zuschüsse für die Unterhaltung zugesagt werden.

Für die Vereine besteht bei einer solchen Regelung der weitere Vorteil, dass sie notwendige Maßnahmen schneller, in eigener Planung und Kostenverantwortung und unter Umständen auch kosteneffizienter (Eigenleistungen) durchführen können.

Auch mittels Gewährung eines verlorenen Kostenzuschusses können die Leistungen der Vereine ordnungsgemäß erfüllt werden.

Aachen, den 09.02.2005
Mit vorzüglicher Hochachtung
gez. :Josef Gosten
Bezirksvertreter

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Begründung
anhand des folgenden Beispiels:

Zwischen der St. Schützenbruderschaft Walheim und der Stadt Aachen wurde am 18.12.1997 ein Mietvertrag für die Nutzung der Güterhalle des ehemaligen Bahnhofs Walheim, Vennbahnstrasse 10, für 20 Jahre abgeschlossen.
Da seitens der Schützenbruderschaft zum Zeitpunkt der Übernahme umfangreiche Aus-, und Umbau- und Instandsetzungsarbeiten am Objekt zur Nutzung als Schützenhalle geleistet werden mussten, konnte die Stadt Aachen im Wege des Ausgleichs als Gegenleistung zur Abgeltung der geleisteten Arbeiten in Eigenleistung das Mietobjekt (Nutzfläche 170 qm) für acht Jahre mietfrei (außer Betriebskosten) der Bruderschaft überlassen.
Laut Mietvertrag endet die Mietbefreiung zum 31.10.2005. Somit wären ab dem 01.11.2005 eine Miete und die Betriebskosten zu zahlen.
Die laufende monatliche Liquiditätsbelastung durch die Zahlung einer Miete in Geld für eine Nutzfläche von 170 qm ab dem 01.11.2005 bedeutet für die Schützenbruderschaft eine spürbare Härte. Tragbarer wäre die Belastung, wenn die Schützen die notwendigen Instandhaltungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Zukunft in eigener Zuständigkeit und damit zu großen Teilen in Eigen- und Sachleistung übernehmen könnten. Daraus hätte auch die Stadt einen Vorteil, den sie durch den Mieterlaß honorieren könnte. Gleiches gilt auch für die anderen Vereine, die ihre Miete heute auch schon unter Schwierigkeiten aufbringen.

Die Bruderschaft widmet sich im Besonderen der Jugendpflege und der Pflege, Förderung und Durchführung des Schießsports sowie der Brauchtumspflege. Gleichartige kulturelle Aktivitäten, wie z. B. Die Pflege des Brauchtums, Jugendarbeit pp. werden von den anderen Vereinen wahrgenommen. Die Erhaltung der traditionellen Vereine erfordert es, neue Wege der Förderung zu entwickeln.
Die hiermit vorgeschlagene Lösung für die oben genannten drei Vereine könnte als Pilotprojekt für die Vereinsförderung des gesamten Stadtgebiets angesehen werden.


Alternativvorschlag:
Sollte die Verwaltung aus Termingründen dem Beschlussvorschlag 1 (sh.Seite 1) in Kürze nicht Folge leisten können, wird dringend vorgeschlagen, als erstes die Angelegenheit der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Walheim 1661 e.V. zu behandeln und gemäß folgenden Beschlussvorschlag 2 zu verfahren.

BESCHLUSSVORSCHLAG 2 :
Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim beauftragt die Verwaltung,
den zwischen dem Verein " St. Sebastianus Schützenbruderschaft
Walheim 1661 e.V." und der Stadt Aachen am 18.12.1997 abgeschlossenen
Mietvertrag für die Nutzung der Güterhalle des ehemaligen Bahnhofs Walheim, Vennbahnstrasse 10, 52076 Aachen, zu überprüfen und ihn auf die gegenwärtige finanzielle Lage und auf Bedürfnisse der Schützenbruderschaft anzugleichen und eine Mietbefreiung - wie bisher - bis auf weiteres zu gewähren.


Mit freundlichen Grüßen


(Josef Gosten)
Bezirksvertreter

D:\datafw\Aachener Bürger Liste\Walheimer Vereine\Schützenbruderschaft Walheim 2.doc