1. Ratsanfrage der "Aachener-Bürger-Liste" zum Thema Finanzderivate
Die Ratsanfrage vom 23.01.2006 zur Umsetzung derivativer Finanzinstrumente bei der Stadt Aachen wird beantwortet wie folgt:
Frage l:
"Sind die in der Präsentation am 29.11.2005 dem Finanzausschuß vorgestellten Finanzderivate, insbesondere Zinsswaps und Forward Rate Agreements nach der Haushaltsordnung zulässig?"
Den Einsatz von Zinsderivaten nutzen Bund, Länder, Kommunen, Kreise und kommunale Eigenbetriebe, um Zinskosten und Zinsänderungsrisiken zu senken. Dabei wird die Zinsstruktur den sich schnell ändernden Marktgegebenheiten und -erwartungen angepaßt. Die Kredite selbst wie auch die Kreditaufnahme bleiben davon unabhängig.
Als Instrumente, kommen für die Kommunen regelmäßig die am Markt etablierten Zinsderivate wie Swaps, Caps, Forward Swaps- und Optionen in Frage. Rechtlich sind derartige Geschäfte zwischen Bank und Kommune unumstritten und werden daher in Nordrhein-Westfalen von vielen Kommunen bereits getätigt.
Die verschiedenen Gemeindeordnungen der Länder, darunter auch die GO NRW, bieten keine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung, die den Einsatz von Derivaten zur Zinssteuerung regelt. Diese Kompetenz wird den Kommunen jedoch im Rahmen der Kreditaufnahme zugesprochen. Diese Kompetenz endet nicht mit dem einmaligem Abschluß des Kreditgeschäfts, sondern befugt sie auch dazu, die Kreditkonditionen während der Laufzeit zu modifizieren. Aus Sicht der Haushalts- Finanz- und Kreditwirtschaft dürfen diese Geschäfte zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken und zur Senkung bestehenden Zinsaufwandes getätigt werden, bzw. können unter Beachtung des Wirtschaftlichkeits-Gebotes von § 75 GO NRW sogar erforderlich sein.
Ein Zinsderivat muß daher immer in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einem Basisgeschäft (Kredit) stehen -zeitliche und inhaltliche Konnexität.
Dies setzt einen nachweisbaren, gegenständlichen Bezug zwischen dem jeweiligen Derivategeschäft und einem konkret bestehenden oder aktuell abzuschließenden Kreditvertrag voraus.
Ein grundsätzlich erhöhtes Risiko gegenüber dem Status Quo ist mit dem Einsatz von Finanzderivaten nicht verbunden, die Transparenz wird jedoch wesentlich verbessert. Bei den bisherigen Kreditauf nahmen nach Bedarf besteht ebenfalls ein Zinsrisiko, jedoch war es bisher weder beeinflußbar, noch wurde es bewertet. Das Zinsrisiko ergibt sich einerseits
a) aus dem "willkürlichen" Zeitpunkt der Kreditaufnahme unabhängig vom Zinsmarkt und
b) dem bei Vertragsabschluß bereits "willkürlich" festgelegten Zinsbindungszeitraum. Wurden Kommunaldarlehen bisher mit bestimmten Laufzeiten abgeschlossen, z.B. 5, 10 oder mehr Jahre, so ist die Frage des Zinsrisikos zum Prolongationszeitpunkt (Abschluß neuer Konditionen bei Ablauf der Zinsbindung) bisher zwangsläufig nicht beachtet worden. Trifft der Prolongationszeitpunkt eines niedrigverzinsten Darlehens in eine Hochzinsphase, so führte dies zu einem nicht beeinflußbaren, steigendem Zinsaufwand. Der Zinsaufwand war also nach der bisherigen Verfahrensweise auch spekulativ und nicht beeinflussbar.
Finanzderivate führen nun nicht dazu Marktzinsen zu beeinflussen, aber sie ermöglichen durch Trennung von Zins- und Liquiditätsmanagement die Einflußnahme auf die Zinsstruktur des eigenen Kreditportfolios unter Ausnutzung des Marktes - und dies miteiner entsprechenden Dokumentation und Bewertung der abgeschlossenen Geschäfte.
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Frage 2:
„Hat der Regierungspräsident die Anwendung dieser Instrumente genehmigt?“
Eine Genehmigung der Bezirksregierung ist nicht erforderlich, da in dem GO NRW nicht vorgesehen. Der Abschluß von zinsbezogenen Derivatgeschäften bedarf keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung, da es weder um eine Kreditaufnahme noch um noch um die Begründung einer Zahlungsverpflichtung – die wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleichkommt – handelt.
Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Entwicklungen allerdings Rechnung getragen und am 30.08.2004 durch die Runderlasse "Haushaltssicherung - Zinsmanagement für Kassen kredite" sowie "Aufnahme von Krediten in fremder Währung durch Gemeinden (Fremdwährungskredite)" in Teilbereichen Rahmenbedingungen geschaffen.
Frage 3 :
"Wie wird das Risiko kontrolliert und wie wird darüber dem Rat berichtet?"
Der Einsatz von Finanzderivaten setzt einschlägige Kenntnisse voraus, weshalb die Implementierung eines adäquaten Finanzmanagements erforderlich ist. Hierbei werden die wesentlichen Informationen in aktueller Form bereitgehalten. so z.B.:
a) Übersicht des kommunalen Kreditportfolios mit den Kerndaten wie
- Effektivverzinsung,
- Laufzeitstruktur mit Prolongationsrisiken,
- Fälligkeitstermine der Schuldendienstleistlungen,
- Prolongationszeittafeln etc..
b) Analysen des Zinsänderungsrisikos auf städtische Finanzpositionen (Anlagen und Kreditaufnahmen) und
c) Übersicht über die entscheidenden Zinsentwicklungen.
Darüber hinaus werden
- geeignete Mitarbeiter bestimmt, sowohl in der Finanzverwaltung als auch beim Rechnungsprüfungsamt, die sich mit der Anbahnung von Verträgen über Finanzderivate beschäftigen.
- Schulungsangebote der beratenden Banken über Wirkungsweise, Chancen und Risiken sowie
Berechnung der Produkte wahrgenommen und
- in Zusammenarbeit mit den Beraterbanken Kontroll- und Berichtssysteme festgelegt, welche
sowohl den spekulativen Einsatz von Derivaten verhindern, als auch die umfassende Unterrichtung
der Kämmerin und des Verwaltungsvorstandes gewährleisten.
Im Rahmen von NKF sind die Finanzderivate künftig zu bewerten und entsprechend zu bilanzieren. Die umfassende Unterrichtung des Finanzausschusses bzw. Rates der Stadt erfolgt in noch festzulegen den Zeitabständen. Da die Umsetzung sukzessive zunächst mit "Standardprodukten" in ausgewählten Fällen erfolgt, scheint ein jährlicher Bericht zur Zeit ausreichend.