Bauhaus Europa Resolution SCHLIESSENAachener Bürger Liste Aachen, 23.01.2006

Hans-Dieter Schaffrath Hubertusweg 14
Ratsherr 52078 Aachen


Oberbürgermeister
Dr. Jürgen Linden
Rathaus
52058 Aachen

Ratsanfrage:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

1. Sind die in der Präsentation am 29.11.2005 dem Finanzausschuss vorgestellten Finanzderivate, insbesondere Zinsswaps und Forward Rate Agreements nach der Haushaltsordnung zulässig?

2. Hat der Regierungspräsident die Anwendung dieser Instrumente genehmigt?


3. Wie wird das Risiko kontrolliert und wie wird darüber dem Rat berichtet?

Zur Erkärung:

Die beiden erwähnten Instrumente enthalten spekulative Elemente hinsichtlich der Zinsentwicklung.

Bei den beabsichtigten Zinsswaps sollen langfristige Kredite mit festem (hohen) Zinssatz gegen kurzfristige Kredite mit variablen (zur Zeit niedrigen) Zinssätzen getauscht werden. Wenn ich es richtig sehe, kann der Vorteil des Swaps schon in einen Verlust umschlagen, wenn sich die kurzfristigen Zinsen am Kaptialmarkt (z.B. EURIBOR) um einige zehntel Prozentpunkte erhöhen.

Ein FRA (Forward Rate Agreement) ist im Grunde eine Wette auf den Zinssatz eines bestimmten Zeitraums, der in der Zukunft beginnt und endet.

Man kann nun sagen, solche Verträge dienen dazu, bei bestehenden Krediten , an denen man nichts ändern kann, wieder beweglich zu werden und Chancen zu nutzen! Aber sind es Chancen oder Risiken?

Mit freundlichen Grüßen


Hans-Dieter Schaffrath