Bauhaus Europa Resolution SCHLIESSEN

Antwort zur Anfrage vom 18.5.2006

Bezirksregierung Köln

Zeughausstraße 2-10

50667 Köln
Auskunft erteilt:
Herr Brietzke

Aachener-Bürger-Liste
z.Hd. Herrn Hans-Dieter Schaffrath
Hubertusweg 14

52078 Aachen

Innovatives Finanzmanagement der Stadt Aachen
Ihr Schreiben vom 18.05.2006,
Meine Zwischennachricht vom 06.06.2006

Sehr geehrter Herr Schaffrath,

Ihr Schreiben vom 18.05.2006 hat Herrn Regierungspräsidenten Lindlar vorgelegen.
Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Die von mir angeforderten Stellungnahmen der Stadt Aachen liegen nunmehr vor.
Meine Prüfung hat ergeben, dass kein Rechtsverstoß in dem Vorgehen der Stadt
Aachen festgestellt werden kann, der mein kommunalaufsichtliches Vorgehen
rechtfertigen würde.

Die von der Stadt Aachen gewählte Verknüpfung sog. derivativer Finanzinstrumente
im Rahmen ihrer bestehenden Kreditverbindlichkeiten stellt keine Übernahme eines
unzulässigen Risikos für den Haushalte dar, sondern dient im Gegenteil zur Senkung
der bestehenden Zinskonditionen. Angesichts der stark defizitären Haushaltslage der
Stadt ist dieses aktive Zinsmanagement dringend notwendig, um auch auf diese
Weise zur Haushaltskonsolidierung beizutragen.

Gegenüber dem klassischen Zinsmanagement durch eine vorausschauende
Betrachtung der Zinsentwicklung bestehen keine unzulässigen zusätzlichen Risiken,
da die Frage einer Kreditaufnahme und der Zinsbindung stets dem Risiko einer

Zinsveränderung unterliegt. Die Derivate stellen auch in Abstimmung mit dem
Innenministerium ein geeignetes zusätzliches Mittel dar, die Zinskonditionen - immer
verbunden mit einer individuell vorzunehmenden Entwicklungs-Prognose - für die
Stadt möglichst optimal zu gestalten. Meinem Zustimmungsvorbehalt unterliegen
solche Geschäfte grundsätzlich nicht. Eine rechtliche Obergrenze für das Volumen
der Geschäfte besteht ebenfalls nicht.

Eine unzulässige Geldanlage bei gleichzeitiger Kreditaufnahme liegt zudem auch
nicht vor, da die Stadt ausschließlich Mittel aus Sonderrücklagen längerfristig
angelegt hat, was gegenüber einer internen Inanspruchnahme zur Liquidität der
Stadt statt der Aufnahme von Kassenkrediten ebenfalls zinsgünstiger und damit
entlastend für den Haushalt der Stadt Aachen wirkt. Die Sonderrücklagen bestehen
aus Stiftungsmitteln, Rekultivierungsrücklagen, Rückstellungen für Entschädigungen
aus Prozessen sowie Ruherechtsentschädigungen, die im Zeitraum der Anlage nicht
benötigt werden. Die Verzinsung wäre auch im Fall einer internen Inanspruchnahme
durch Kassenkredite zwingend erforderlich, so dass die von der Stadt gewählte
Möglichkeit ebenfalls nicht zu beanstanden ist.

Bei den Anlagen wurden ebenfalls Maßnahmen zur Begrenzung von Zinsrisiken
ergriffen, indem z.B. eine Aufsplittung in 5 Teilbeträge zu unterschiedlichen
Laufzeiten sowie eine Rücklage zur Absicherung entsprechend der Erlassvorgabe
des Innenministeriums gebildet wurde.

Insofern kann ich in der Vorgehensweise der Stadt Aachen keine Risiken erkennen,
die zu unzumutbaren finanziellen Folgen für den Haushalt der Stadt führen können
und daher unzulässig wären.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

(Brietzke)