Antwort zur Anfrage vom 18.5.2006
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Auskunft erteilt:
Herr Brietzke
Aachener-Bürger-Liste
z.Hd. Herrn Hans-Dieter Schaffrath
Hubertusweg 14
52078 Aachen
Innovatives Finanzmanagement der Stadt Aachen
Ihr Schreiben vom 18.05.2006,
Meine Zwischennachricht vom 06.06.2006
Sehr geehrter Herr Schaffrath,
Ihr Schreiben vom 18.05.2006 hat Herrn Regierungspräsidenten Lindlar vorgelegen.
Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Die von mir angeforderten Stellungnahmen der Stadt Aachen liegen nunmehr vor.
Meine Prüfung hat ergeben, dass kein Rechtsverstoß in dem Vorgehen
der Stadt
Aachen festgestellt werden kann, der mein kommunalaufsichtliches Vorgehen
rechtfertigen würde.
Die von der Stadt Aachen gewählte Verknüpfung sog. derivativer Finanzinstrumente
im Rahmen ihrer bestehenden Kreditverbindlichkeiten stellt keine Übernahme
eines
unzulässigen Risikos für den Haushalte dar, sondern dient im Gegenteil
zur Senkung
der bestehenden Zinskonditionen. Angesichts der stark defizitären Haushaltslage
der
Stadt ist dieses aktive Zinsmanagement dringend notwendig, um auch auf diese
Weise zur Haushaltskonsolidierung beizutragen.
Gegenüber dem klassischen Zinsmanagement durch eine vorausschauende
Betrachtung der Zinsentwicklung bestehen keine unzulässigen zusätzlichen
Risiken,
da die Frage einer Kreditaufnahme und der Zinsbindung stets dem Risiko einer
Zinsveränderung unterliegt. Die Derivate stellen auch in Abstimmung mit
dem
Innenministerium ein geeignetes zusätzliches Mittel dar, die Zinskonditionen
- immer
verbunden mit einer individuell vorzunehmenden Entwicklungs-Prognose - für
die
Stadt möglichst optimal zu gestalten. Meinem Zustimmungsvorbehalt unterliegen
solche Geschäfte grundsätzlich nicht. Eine rechtliche Obergrenze für
das Volumen
der Geschäfte besteht ebenfalls nicht.
Eine unzulässige Geldanlage bei gleichzeitiger Kreditaufnahme liegt zudem
auch
nicht vor, da die Stadt ausschließlich Mittel aus Sonderrücklagen
längerfristig
angelegt hat, was gegenüber einer internen Inanspruchnahme zur Liquidität
der
Stadt statt der Aufnahme von Kassenkrediten ebenfalls zinsgünstiger und
damit
entlastend für den Haushalt der Stadt Aachen wirkt. Die Sonderrücklagen
bestehen
aus Stiftungsmitteln, Rekultivierungsrücklagen, Rückstellungen für
Entschädigungen
aus Prozessen sowie Ruherechtsentschädigungen, die im Zeitraum der Anlage
nicht
benötigt werden. Die Verzinsung wäre auch im Fall einer internen Inanspruchnahme
durch Kassenkredite zwingend erforderlich, so dass die von der Stadt gewählte
Möglichkeit ebenfalls nicht zu beanstanden ist.
Bei den Anlagen wurden ebenfalls Maßnahmen zur Begrenzung von Zinsrisiken
ergriffen, indem z.B. eine Aufsplittung in 5 Teilbeträge zu unterschiedlichen
Laufzeiten sowie eine Rücklage zur Absicherung entsprechend der Erlassvorgabe
des Innenministeriums gebildet wurde.
Insofern kann ich in der Vorgehensweise der Stadt Aachen keine Risiken erkennen,
die zu unzumutbaren finanziellen Folgen für den Haushalt der Stadt führen
können
und daher unzulässig wären.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Brietzke)